Barrierefreiheit
Barrierefreiheit
Die Stadt Böblingen ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://stadtmonitor-boeblingen.de.
- Stand der Vereinbarkeit mit den Inhalten
Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
- Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten derzeit daran, den barrierefreien Zugang stetig und kontinuierlich zu verbessern und sind bemüht, alle Aspekte der Barrierefreiheit schnellstmöglich umzusetzen.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Bei manchen visuellen Elementen fehlt ein entsprechender Alternativtext. Künftig werden bei allen Elementen Alternativtexte hinterlegt. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.
Eigene Seiten zur Beschreibung von Navigation und Inhalten in leichter Sprache und Gebärdensprache sind derzeit noch nicht verfügbar. Sie werden aktuell erarbeitet.
- Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.11.2023 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt geprüft und aktualisiert am 06.02.2024
- Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse onlineredaktion@boeblingen.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
- Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Böblingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls die Stadt Böblingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Simone Fischer
Landes-Behindertenbeauftragte
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Behindertenbeauftragter im Landkreis Böblingen:
Landkreis Böblingen -Beauftragter für Menschen mit Behinderung (lrabb.de)
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.